Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 20. April 1999

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""Verräterische Bilder einer Stadt
Eine niedersächsische Firma will Gebäude in allen Gemeinden über 20 000 Einwohner ablichten/Datenschützer haben Bedenken
... Bald werden es nicht mehr sechs, sondern acht Fahrzeuge sein, die mit aufmontierten Kameras quer durch die Republik unterwegs sind. Jedes einzelne Haus wird in seinem Umfeld abgelichtet und im Computer erfasst. Fünf Städte sind auf diese Weise schon abgefilmt worden: Hamburg, Hannover, Heidelberg, Düsseldorf und Leipig. ... Die nächsten städtischen Photomodelle sollen Berlin, München und Frankfurt sein. ... Feuerwehren können vor einem Löscheinsatz anhand der Bilder entscheiden, ob sie eine Drehleiter mitnehmen, ... das Bauamt Bauanträge besser beurteilen. ... Die potentielle Verknüpfung vieler Daten aus unterschiedlichen Quellen ist das, was Datenschützer an dem neuen Städtebild-Projekt so stört. ... die digitalisierten Bilder könnten mit zahlreichen Adressensammlungen verbunden werden ... Mit Hilfe der optischen Information wäre es noch viel leichter, genaue Konsumentenprofile zu zeichen und die Bundesbürger nach Einkommen, Interessen und sozialem Status zu taxieren .." SZ, 20.4.99, S. 12

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Interview dazu:
""Der Einzelne wird immer perfekter taxiert
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Helmut Bäumler, rät zum Widerspruch
SZ:Muß so ein Widerspruch von der TeleInfo beachtet werden?
Bäumler:Unser Datenschutzgesetz enthält zwar leider viele Generalklauseln und vage Begriffe. Allerdings sagt es ganz klar, daß personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn keine schutzwürdigen Interessen bestehen. ... es reicht, wenn ein betroffener Hausbesitzer oder Anwohner erklärt, daß er solche Aufnahmen nicht wünscht. Er muß es nicht näher begründen. .."
SZ 20.4.99 S. 12

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""Mausklick vor Gericht - Ein Link kann teuer werden
... Vor der Handelskammer des Landgerichts München I wurde in der vergangenen Woche ein Fall verhandelt, der zumindest in den weiteren Instanzen noch Rechtsgeschichte machen könnte: ... Thomas B. wurde nicht etwa der Verweis zu Schmuddelseiten ... zur Last gelegt, sonder der Link zu einem Programm für die Berechnung von Telefonkosten brachte ihn vor Gericht. B. hatte nicht bedacht, daß der Name jenes Programms möglicherweise ein Verletzung von Markenrechten darstellt. Die Handelsrichter zogen sich zunächst einmal aus der Affäre und deuteten an, daß auf der strittigen Seite, zu der der Querverweis führte, möglicherweise gar kein Gesetz gebrochen wurde. ... 'Die entscheidenen Frage ist: Wie weit reicht die Haftung desjenigen, der den Link legt?' Hier ist die Rechtslage noch völlig ungeklärt. ... Im Herkunftsland des Internet gibt es zwar die gleichen Probleme, aber weniger Prozesse: Bei Entfernung eines beanstandeten Links im Rahmen eines 'notice and take down'-Verfahrens ist in den USA alles im Lot, Anwaltskosten fallen dann in der Regel nicht an.." HB 20.4.99 S. 54

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"Der Betrug mit gestohlenen Kreditkartennummern wird für die Internet-Shop-Betreiber in den USA zu einem ernsthaften Problem. ... Mit einem Software-Check versucht sich Yahoo zu helfen. Die Kaufmuster potentieller Betrüger, die in der Regel nicht einen einzigen Kauf tätigen, sondern Shopping-Malls systematisch abgrasen, werden analysiert." HB 20.4.99 S. 54

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"Digitales Geld mit Diebstahlschutz / ... / Neue Geldkartentechnik erlaubt eine anonyme Bezahlung" Welt 20.4.99 S. 20

LOKALES

"Streit über Datenbanken der bayerischen Polizei / Werden Sinti und Roma diskriminiert? - Ein Vorwurf, von dem nicht viel übrigbleibt
... Bei genauem Hinsehen reduziert sich der 'Skandal' auf eine einzige Datei einer einzigen Polizeidirektion in Bayern. In einem allgemeinen 'Lagebild' sammelten übereifrige Beamte Mitte der neunziger Jahre neueste Erkenntnisse über Raub und Diebstahl, aber auch Fahndungsansätze und -ergebnisse. Mittels einer Schlagwortliste, die 190 Begriffe umfaßte, wurde dieser Datensatz erschlossen. Unter dem Schlag 'Land' - offensichtlich für 'Landfahrer - waren auch Aufenthaltsorte und Reiserouten von Sinti- und Roma-Sippen gespeichert. Auch die Autokennzeichen sowie die Namen der verantwortlichen Sippenführer waren registriert, ohne daß gegen die Personengruppen etwas Konkretes vorlag. Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat dies schon in seinem Bericht des letzten Jahres als 'diskriminierend' gerügt. Das Innenministerium sicherte eine Prüfung zu und sperrte das Schlagwort umgehend." Welt 20.4.99 S. 4

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